Kienitz, Möller & Becker Bau- und Planungsrecht

Anwaltskanzlei für Bau- und Planungsrecht

Das öffentliche Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ist geprägt von der Baufreiheit, dem Anspruch des Bürgers, sein Grundstück zu bebauen. Einer Baugenehmigung ist daher verpflichtend zu erteilen, wenn die geplante Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Baufreiheit wird konkretisiert und beschränkt durch die Regelungen des öffentlichen Bauordnungs- und Bauplanungsrechts.

Bebauungspläne geben vor, welche Bebauung nach Art, Maß und Intensität zulässig ist. Sie basieren auf den örtlichen Flächennutzungsplänen. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich maßgeblich nach diesen Plänen. Bauvorhaben können auch außerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen zulässig sein, im sog. unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich. Die Überprüfung von Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung ist daher stets von besonderer Bedeutung.

Das Bauordnungsrecht dient vornehmlich der Abwehr von Gefahren für Individuen und die Allgemeinheit. Es stellt Anforderungen an den einzelnen Bau und seine Materialien. Den Verwaltungsbehörden räumt das Bauordnungsrecht umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten ein. Baugenehmigungen können mit Auflagen und Beschränkungen versehen werden, Bauvorhaben untersagt und bestehende Bauten per Verfügung beseitigt werden. Allen Eingriffen muss eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorausgehen. Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von bauordnungsrechtlichen Verfügungen liegt daher neben der Sachverhaltsermittlung stets ein großes Augenmerk auf der rechtmäßigen Ermessensausübung.

Nicht nur der Bauherr ist von den Regelungen des öffentlichen Baurechts betroffen. Auch Nachbarn und Anwohner können als Beteiligte an Verfahren des öffentlichen Baurechts ihre Rechte wahren und Ansprüche geltend machen. Grade für Nachbarn ist es wichtig, sich frühzeitig mit eventuellen Vorbehalten gegen Baumaßnahmen zu melden, andernfalls können eigene Rechte schnell verwirkt werden.

Wir beraten Sie in allen Fragen des öffentlichen Baurechts, von der Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Auflage, die Wahrung von Nachbarrechten bis zu Rechtsmitteln gegen eine Abrißverfügung. Wir vertreten Sie in allen Schritten des Verfahrens, von der Antragstellung und Anhörung bis zum Widerspruch und der Klage vor dem Verwaltungsgericht.

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