Kienitz, Möller & Becker Erbrecht

Anwaltskanzlei für Erbrecht

Auseinandersetzungen im Erbrecht sind oft hoch emotional, da es sich meist um Streitigkeiten zwischen nahen Verwandten, mitunter sogar innerhalb derselben Familie handelt. Durch jahrelange anwaltliche Erfahrung auf solch schwierige Situationen sensibilisiert, helfen wir Ihnen dabei, Ihre Emotionen zu beherrschen und gleichsam zu Ihrem Recht zu kommen. Sind auf beiden Seiten der Konfliktparteien auf die Sache fokussierte Anwältinnen und Anwälte am Werk, gelingt es oftmals, erbrechtliche Konflikte ohne gerichtliche Auseinandersetzungen durch den Abschluss von Vergleichen zu lösen, so dass mitunter dadurch weiterer Schaden an den persönlichen Beziehungen der Beteiligten vermieden werden kann. Sofern eine gemeinsame Basis für Vergleiche nicht zu finden ist, scheuen wir uns aber auch nicht davor, Ihre Interessen und Ansprüche kompromisslos gerichtlich durchzusetzen.

Damit erbrechtliche Auseinandersetzungen unter Ihren Erben erst gar nicht entstehen können, lassen Sie sich frühzeitig durch uns bei der Gestaltung Ihrer Erbfolge beraten. Egal ob Sie privates oder betriebliches Vermögen hinterlassen, auf die richtige Gestaltung kommt es an. Dabei ist für uns die enge Kooperation mit Ihren Steuerberatern oberste Pflicht, da durch eine entsprechende Gestaltung auch aus erbschafts- und schenkungssteuerlicher Sicht optimale Ergebnisse erzielt werden können. Nachfolgende Aufzählung soll nur beispielhaft und keinesfalls abschließend die vielfältigen Bereiche der erbrechtlichen Beratung skizzieren:

  • Erbauseinandersetzungen
  • Betreuung und Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Gestaltung von Nachlassverzeichnissen
  • Erstellung und Beratung letztwilliger Verfügungen wie Testamente und Erbverträge
  • Beratung und Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Unternehmensnachfolgeberatung
  • die richtige Gestaltung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Vermögensübertragungen aus pflichtteilsrechtlicher und erbschaftssteuerlicher Perspektive
  • Gestaltungen zur Reduktion möglicher Pflichtteilsansprüche
  • Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen

 

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