Kienitz, Möller & Becker Familienrecht

Anwaltskanzlei für Familienrecht

Der Wandel der Werte und Normen in unserer Gesellschaft lässt viele auch zukünftige Ehegatten einen Ehevertrag schließen, um auf diese Art und Weise die durch die Ehe ausgelösten Rechtsfolgen für sie anderweitig durch Ehevertrag zu bestimmen.

Diese Rechte und Pflichten lässt sich der Abschluss eines Ehevertrages die gesetzliche Regelung in der laufenden Ehe, als auch für eine mögliche Scheidung zur Zufriedenheit der Ehegatten regeln. Es ist Aufgabe des Fachanwalts für Familienrecht den Mandanten hinsichtlich der gesetzlichen Regelung zum Trennungsunterhalt, zum Unterhalt nach rechtskräftiger Scheidung, zum Zugewinnausgleich und zur Hausratszahlung umfassend zu beraten. In der notariellen und anwaltlichen Praxis gewinnt die individuelle Regelung der Rentenanwartschaften immer größere Bedeutung, weil nach der neuen gesetzlichen Regelung jedes Anrecht, welches der einzelne Ehegatte erworben hat, mit dem anderen Ehegatten geteilt werden muss. Die damit verbundenen Teilungskosten reduzieren den mit Eintritt ins Rentenalter die Höhe der monatlichen Rente.

In diesen Fällen bietet es sich an, den Versorgungsausgleich in verschiedenste Art und Weise zu modifizieren. Beispielsweise, dass für Teile der Versorgungsanwartschaften kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird.

Häufig besteht in einer geschlossenen Ehe noch der Wunsch, aufgrund einer geänderten wirtschaftlichen Situation ein Ehevertrag zu schließen. Dieses ist jederzeit auch bereits vor Beginn der Ehe möglich. Der Ehevertrag entfaltet dann mit Eheschließung die volle Wirksamkeit.

Auch bei einem Scheitern der Ehe kann es zwischen den Ehegatten angezeigt sein, eine so genannte Scheidungsfolgevereinbarung notariell zu unterzeichnen. In einer solchen Vereinbarung werden sämtliche Punkte, die zwischen den Ehegatten streitig sind, einvernehmlich geregelt. Dazu gehört beispielsweise auch die Begrenzung und Befristung eines Unterhaltsanspruchs für die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung. Wenn diese einvernehmlichen Möglichkeiten scheitern dann ist es Aufgabe des Fachanwaltes die Rechte der Mandanten durchzusetzen. Wenn insbesondere Streitigkeiten über das Umgangsrecht, das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht geführt werden.

Bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft besteht möglicherweise auch das Bedürfnis, Annäherungsverbote nach dem Gewaltsschutzgesetz auszusprechen. Vergessen sind in diesem Zusammenhang aber auch die Frage des Elternunterhalts in der betreuungsrechtlichen Praxis.

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