Kienitz, Möller & Becker Verkehrsrecht

Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht befasst sich vornehmlich mit der Regulierung von Unfallschäden, die die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht übernehmen will. In der Versicherungswirtschaft ist allgemein bekannt, dass das PKW- Haftpflichtversicherungsgeschäft nicht kostendeckend ist. Die Versicherung muss aus der Summe der Beiträge sowohl die festen Kosten für Personal und Immobilien bestreiten und darüber hinaus die variablen Kosten, hier die Regulierung der Unfallschäden ausgleichen. Aus diesem Grunde hat die Versicherung ein Interesse daran, diese variablen Kosten so gering wie möglich zu halten. Hier ist es Aufgabe des Anwaltes, den Unfallbeteiligten zu seinem berechtigten Ansprüchen zu verhelfen. Die Kosten eines Rechtsanwalts werden im Rahmen der Unfallregulierung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft bei der Beschaffung eines neutralen, nicht von der Versicherung gesandten Sachverständigen, der den merkantilen Minderwert und die Nutzungsentschädigung objektiv festlegt. Für den Unfallverursacher regelt der Fachanwalt für Verkehrsrecht die Abwehr von Bußgeldbescheiden und öffentlichen Strafverfahren. Häufig ziehen Verkehrsunfälle Einträge in das Verkehrs-Bundeszentralregister mit sich, welches zum 01.05.2014 geändert wird. Bei maximal erreichen von 8 Punkten steht der Entzug der Fahrerlaubnis bevor.

• Blechschaden
• Grüne Karte
• HWS-Beschwerden
• Mietwagen
• Schmerzensgeld
• Totalschaden
• Unfall/Unfallregulierung
• Verdienstausfallschaden

Zunehmende Bedeutung gewinnt auch der altersbedingte Eintritt der Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeuges. Auch der Alkoholgenuss und insbesondere der Drogenmissbrauch im Straßenverkehr spielt hier eine wichtige Rolle. Beide Krankheiten können zu einem Entzug der Fahrerlaubnis eine nicht unerhebliche Rolle spielen.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht realisiert auch Ansprüche gegen die eigene Vollkaskoversicherung unter Berücksichtigung des Quotenvorrechts. Bei geleasten Fahrzeugen können Unfälle zu Nachzahlungsansprüchen bei Beendigung eines Leasingvertrages führen. Es ist deshalb nach einem Unfall wichtig zu klären, ob der Leasingvertrag ausgesetzt oder das Fahrzeug möglicherweise anderweitig veräußert werden soll.

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