Anwaltskanzlei für Wohnungseigentumsrecht
Der Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht klärt sowohl die einzelnen Eigentümer als auch den Verwalter über alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Teilungserklärung ergeben, auf.
Für den Eigentümer einer Eigentumswohnung ist es von erheblicher Bedeutung, wenn er seine Rechte aber auch seine Pflichten innerhalb der Eigentümerversammlung kennt. Sollte ein Eigentümer mal mit einer Entscheidung durch die Eigentümergemeinschaft nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit der Beschlussanfechtung innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung (nicht nach Übersendung des Protokolls) beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Häufig sind Sonderumlagen ein Grund für Streit unter Wohnungseigentümern soweit Sanierungsbedarf besteht.
Der Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht berät aber auch Hausverwalter bei der ordnungsgemäßen Einladung und Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung. Er unterstützt den Verwalter dann auch bei der Einziehung von Sonderumlagen.