Kienitz, Möller & Becker Mietrecht

Anwaltskanzlei für Mietrecht

Der Fachanwalt für Mietrecht unterstützt den Mandanten bei der Auswahl der Mieter bis hin zum Abschluss einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof haltenden Mietvertrages. Daneben bemüht sich der Fachanwalt für Mietrecht auch für Abmahnungen, vertragswidrige Verhaltens und auch um die Beendigung des Mietvertrages. In geeigneten Fällen führt der Fachanwalt für Mietrecht auch Wohnungsabnahmen im Auftrag seiner Mandanten durch. Ein beliebtes Thema zwischen Mieter und Vermieter sind immer wieder die durchzuführenden Schönheitsreparaturen, die Aufrechnung mit der Kaution und ggf. auch Nebenkostenabrechnung.

Der Fachanwalt für Mietrecht beschäftigt sich im wesentlichen auch damit, sicherzustellen, dass Mietnomaden gar nicht ein wirksamen Mietvertrag erhalten und anderseits, für den Fall, dass ein Vermieter mal an einen solchen Mietnomaden gelangt ist, sorgt er dafür, dass dieser schnellstmöglichst beendet wird. Die Änderung des Mietrechts zur Bekämpfung des Mietnomandentums haben zur Vereinfachung der Räumungsprozesse geführt. Daneben spielen Kündigungen wegen Eigenbedarfs, insbesondere für einen nahen Angehörigen, eine nicht unerhebliche Rolle. Auch so genannte gerichtliche Räumungsvergleiche verkürzen die Laufzeit möglicher Räumungsprozesse, insbesondere wegen Eigenbedarfes und sind häufiger zielführend.

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