Anwaltskanzlei für Flurbereinigung
Der klassische Zweck der Flurbereinigung als Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur durch Zusammenlegung von zersplitterten Eigentumsflächen und Verlegung bzw. Neuanlage des Wirtschaftswegenetzes tritt zunehmend in den Hintergrund. Häufiger dient das Flurbereinigungsverfahren heute der Durchführung großer öffentlicher Planverfahren wie dem Bau von Umgehungsstraßen oder größerer Naturschutzprojekte, indem es die dafür eigentlich erforderlichen Enteignungsmaßnahmen für einige wenige Eigentümer durch die Verteilung der Lasten innerhalb eines großen Flurbereinigungsgebietes auf viele Eigentümer umgeht. In diesen Verfahren stehen oft die Interessen der Unternehmensträger, meist öffentliche Körperschaften oder Unternehmen, im Vordergrund, während die Maßnahmen der klassischen Flurbereinigung als Mittel zum Zweck wahrgenommen werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die beteiligten Grundeigentümer nicht ebenfalls große Vorteile für ihre Grundstücke und landwirtschaftlichen Betriebe erreichen können. Wir raten daher Beteiligten dazu, von Beginn an mit unserer Hilfe Chancen der Flurbereinigung zu ermitteln und in Zusammenarbeit mit oder mitunter auch durch den Einsatz von Widerspruchsverfahren und Klagen gegen die zuständige Flurbereinigungsbehörde das Optimum für Ihren Grundbesitz bzw. Ihren landwirtschaftlichen Betrieb herauszuholen.