Kienitz, Möller & Becker Erbbaurecht

Anwaltskanzlei fĂŒr Erbbaurecht

Das bĂŒrgerliche Gesetzbuch (BGB) betrachtet ein GebĂ€ude als wesentlichen Bestandteil des GrundstĂŒckes, auf dem es steht. Zivilrechtlich kann daher das Eigentum an dem GebĂ€ude nicht von dem Eigentum an dem GrundstĂŒck getrennt werden.

Von diesem Grundsatz ermöglicht das Erbbaurecht eine Ausnahme. Als dingliches Recht an einem GrundstĂŒck kann es auf bis zu 99 Jahre bestellt werden. Mit dem Erbbaurecht wird dessen Inhaber vom EigentĂŒmer des GrundstĂŒckes das Recht eingerĂ€umt, ein GebĂ€ude auf dem GrundstĂŒck zu errichten und zu nutzen. Die Errichtung, Unterhaltung und Nutzung des GebĂ€udes erfolgt auf eigene Rechnung und Verantwortung des Erbbauberechtigten. Als Gegenleistung zahlt er dem GrundeigentĂŒmer einen Erbbauzins. Mit dem Ablauf des Erbbaurechtes fĂ€llt das Eigentum an dem GebĂ€ude dem GrundeigentĂŒmer zu, der dem Erbbauberechtigten eine EntschĂ€digung zahlt.

Der bei der Bestellung vereinbarte Erbbauzins richtet sich in der Regel nach dem Verkehrswert des GrundstĂŒckes. Aufgrund ihrer langen Dauer enthalten ErbbaurechtsvertrĂ€ge Anpassungsklauseln, nach denen der Erbbauzins an die wirtschaftliche Entwicklung und Inflation angepasst wird. Die Anpassung wird regelmĂ€ĂŸig an die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Indizes gekoppelt. Maßgebend ist dabei heute der Verbraucher-preisindex (VPI), der monatlich fortgeschrieben wird und ĂŒber die Internetseite des Bundesamtes abgerufen werden kann.

Schwierigkeiten bei der AusĂŒbung von Anpassungsrechten ergeben sich, wenn der ursprĂŒnglich vereinbarte Index nicht mehr fortgeschrieben wird. Konfliktpotential bietet sich auch bei Ablauf des Erbbaurechtes. HĂ€ufig wird eine Neubestellung beabsichtigt. WĂ€hrend ĂŒber die Laufzeit VerĂ€nderungen des Verkehrswertes des GrundstĂŒckes keinen Einfluss auf den Erbbauzins haben, spielt der aktuelle Verkehrswert fĂŒr die Berechnung des neuen Erbbauzinses jedoch eine entscheidende Rolle.

In allen Fragen zum Erbbaurecht beraten und begleiten wir Sie, von der PrĂŒfung und Berechnung eines Anpassungsverlangens bis zur Neuberechnung des Erbbauzinses bei vorzeitiger VerlĂ€ngerung. Wir helfen Ihnen, Ihre AnsprĂŒche gegenĂŒber Ihrem Vertragspartner durchzusetzen und Ihre Rechte zu wahren.

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