Anwaltskanzlei für Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist die Gesamtheit der Regeln über die Ausübung staatlicher Gewalt im Rahmen der Verwaltung. Es regelt im Verwaltungsverfahren die Funktion und Arbeitsweise der Verwaltung und im materiellen Recht das Verhältnis des Staates zum Einzelnen. Die Verwaltung steht als eine der drei Staatsgewalten neben der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Sie wird von drei Grundsätzen geprägt, dem Vorrang des Gesetzes, dem Vorbehalt des Gesetzes und der Verhältnismäßigkeit.
Inhaltlich umfasst das Verwaltungsrecht eine Vielzahl von Regelungsbereichen. Zu den wichtigsten gehören das Abgabenrecht, das Bau- und Planungsrecht, das Dienstrecht, das Gewerberecht und das Umweltrecht.
Das Abgabenrecht befasst sich mit der Erhebung von Steuern, Beiträgen und Gebühren. Ihm kommt insbesondere bei der Erhebung von Beiträgen und Gebühren für Einrichtungen und Leistungen der Kommunen Bedeutung zu.
Das Bauplanungsrecht koordiniert Bautätigkeit und Flächennutzung. Das Bauordnungsrecht dient der Abwehr von Gefahren, die aus Bautätigkeiten herrühren. Private Bautätigkeit ist grundsätzlich zulässig und stellt die Verwirklichung der grundrechtlich geschützten Baufreiheit dar. Maßnahmen der Bauplanung und Bauordnung können erhebliche Eingriffe in die Rechte von Grundstückseigentümern darstellen.
Das öffentliche Dienstrecht wird durch das Beamtenrecht geprägt. Besondere Ausformung findet es im Bereich des Schulrechtes und Hochschulrechtes. Die Beurteilungen von Leistungen und Prüfungen u.a. als Zulassungsvoraussetzungen zu Studiengängen, Laufbahnen und Ämtern bedürfen wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für Betroffene einer besonderen Aufmerksamkeit.
Das Gewerberecht als Recht der öffentlichen Wirtschaftsverwaltung und Wirtschaftsaufsicht umfasst insbesondere die Gewerbeordnung, das Gaststättengesetz und die Handwerksordnung. Als Regelungen des Zugangs und der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten haben Entscheidungen auf der Grundlage dieser Regelungen wesentliche Auswirkungen für die Betroffenen.
Umweltrechtliche Regelungen umfassen den Immissionsschutz, das Abfallrecht, das Wasserrecht sowie den Natur- und Landschaftsschutz. Sie bieten vielfache Möglichkeiten des Eingriffes und Schutzes der Rechte betroffener Bürger.
Wir beraten Sie in Fragen der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und der Abwehr von Eingriffen in Ihre Rechte. Von der Antragstellung und der Anhörung bis zu Widerspruch und Klage vertreten wir Sie in allen Stadien des Verwaltungsverfahrens gegenüber Behörden und vor Gerichten.